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Senatorennebeneinkünfte für das Land

Wirtschaftssenator Meisner hat angeregt, daß die Einkünfte der Senatsmitglieder aus Nebentätigkeiten künftig dem Land zustehen sollen. Nach bayerischem Vorbild sollte eine Regelung für Honorare und Aufsichtsratsvergütungen im Senatorengesetz festgeschrieben werden, schlug Meisner vor. Die Tatsache, daß die Wahrnehmung von Aufsichtsratmandaten zu einigen Ressorts gehöre, dürfe nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen. Aufsichtsratsmitglieder könnten aber nicht freiwillig auf die Vergütungen verzichten.

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