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Senat will an Anspruch auf Kitaplatz festhalten

■ Anders als der Beschluß der Länderjugendminister will Berlin bis 1996 weiterhin ausreichend Kitaplätze schaffen

Im Gegensatz zu anderen Landesregierungen will der Senat eine ausreichende Bereitstellung von Kitaplätzen nicht verschieben. Vorgestern hatte eine Arbeitsgruppe von Landesjugendministern in Bonn beschlossen, die Umsetzung des Rechtsanspruchs aller Eltern auf einen Kindergartenplatz aus finanziellen Gründen auf 1999 zu verschieben. In Berlin soll dieser Rechtsanspruch, der in der Neuregelung des Abtreibungsgesetzes vorgeschrieben ist, aber weiterhin wie geplant ab 1996 bestehen. „Wir gehen davon aus“, so der Pressesprecher der von Ingrid Stahmer geführten Senatsjugendverwaltung gestern, „daß im Herbst 1996 alle Eltern, die einen Platz für ihr Kind wünschen, diesen auch erhalten.“

Nach den Planungen der Jugendverwaltung sollen bis 1996 15.000 neue Plätze für Kids im Kindergartenalter, sprich: zwischen drei und sechs Jahren, geschaffen werden. Das soll unter anderem durch Neubauten, durch Nutzung der Kindergärten der früheren Alliierten und durch Umwidmung von Halbtags-Vorschulplätzen erreicht werden. Der jetzt noch bestehende Bedarf von 14.000 Plätzen im Westen Berlins – im Osten sind die Kitas wegen des Geburtenrückgangs zum Teil nicht ausgelastet – wäre damit gedeckt.

Zumindest auf dem Papier, denn mit der sogenannten Stichtagsregelung, die ab Sommer 1996 gilt, wird ein ganzer Jahrgang von Kindern „eingespart“. Auf indirektem Wege verschiebt der Senat die Verwirklichung des Rechtsanspruchs damit ebenfalls – von Anfang 1996 auf Mitte 1996. Ein Kind, das im Herbst 1993 geboren wurde, erhält damit seinen Kindergartenplatz nicht mit Vollendung des dritten Lebensjahres im Herbst 1996, sondern erst zu Beginn des Kitajahres im August 1997.

Darüber hinaus fürchtet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin, daß auch 1996 noch 5.000 bis 7.000 Plätze fehlen werden. „Stimmt nicht“, sagt die Jugendverwaltung, die Berechnungen der Gewerkschaft seien veraltet. Strittig ist außerdem, inwieweit die Bereitstellung von Kindergartenplätzen zu Lasten der Versorgung von Krippen- und Hortkindern geht. Zumindest in Schöneberg werde überlegt, so der GEW-Vorsitzende Laube, Hortplätze zu kündigen, um Platz für Drei- bis Sechsjährige zu schaffen. Das bestreitet die Jugendverwaltung. Auch ohne eine solche Verlagerung werde man voraussichtlich ab nächstem Jahr „die Wartenlisten auf Null bringen können“. Ute Scheub

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