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Senat und Treuhand über Ostkinos einig

Berlin. Die zwölf Ostberliner Kinos der früheren Bezirksfilmdirektion werden wohl auch in Zukunft als Filmvorführstätten erhalten bleiben. Mit der zuständigen Treuhandanstalt habe die Kulturverwaltung eine Regelung erreicht, die dies garantiere, erklärte gestern Kultursenator Ulrich Roloff-Momin. Ein entsprechender Vertrag sei von der Kulturverwaltung und der Treuhand unterzeichnet. Sobald auch der Finanzsenator unterschrieben habe, könnten die Kinos ausgeschrieben werden.

Die Treuhand wolle beim Verkauf der Kinos auf filmkulturelle Aspekte achten, so Roloff-Momin. Sie hatte im Sommer vorigen Jahres plötzlich ihre Ansprüche auf die Kinos geltend gemacht, nachdem Magistrat und Senat bereits ausgewählten engagierten Kinobetreibern Pachtverträge angeboten hatten. Daraufhin waren Befürchtungen lautgeworden, die Kinos würden meistbietend verkauft und letztlich dann in Supermärkte umgewandelt. Eine grundbuchrechtliche Eintragung, nach der die Kinos auch nach einem Weiterverkauf als Filmtheater betrieben werden müssen, soll einen solchen Mißbrauch jetzt verhindern. dpa

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