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Sekt-Prozess

Wegen einer angeblich zu hohen und betrügerischen Rechnung will ein Kölner jetzt bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. „Sturzbetrunken und nicht mehr Herr seiner Sinne“ hätte man ihn in einem Hamburger Animierlokal ausgenommen, lautet die Argumentation des Klägers. Bei seiner Zechtour hatte er mehr als 20.000 Mark mit Kreditkarten bezahlt und wollte das Geld anschließend von seiner Bank zurückhaben. Er habe zwar eine größere Anzahl Sektflaschen geordert, doch er könne sich nicht erinnern, ob er auch mit den Animierdamen in „mehr oder minder intimer Weise“ zusammen gewesen ist. Das Oberlandesgericht in Köln hatte in dieser Woche die Klage zunächst zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof soll nun klären, ob und wann Zahlungsanweisungen per Kreditkarte widerrufen werden können. lno

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