: Sein Wille geschehe
Das Bundesverfassungsgericht gibt Bundeskanzler Gerhard Schröder Recht und damit den Weg frei für Neuwahlen am 18. September
Mit 7 :1 Stimmen weist der Zweite Senat am Donnerstag in Karlsruhe die Klagen zweier Bundestagsabgeordneter ab. Das Gericht befand, der Einschätzung des Kanzlers, er könne künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen. SEITE 2, 3