: Sechs Monate für Elektriker
Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wurde gestern ein Elektriker verurteilt. Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht, weil wegen falsch verlegter Stromleitungen ein einjähriges Kind schwer verletzt wurde. Es hatte beim Berühren einer Stehlampe einen Stromschlag erlitten und wird für immer geistig und körperlich behindert sein.
Der Handwerker hatte zu Prozessbeginn erklärt: „Ich habe alle Leitungen überprüft und bin mir keiner Schuld bewusst.“ Das Gericht urteilte indessen, der Angeklagte habe seine Elementarpflicht einer Routinekontrolle „schlicht und einfach vergessen“. Der Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Die Eltern des Kindes sagten, sie seien froh, dass der Prozess nicht mit einem Freispruch beendet wurde. Nächsten Monat wollen sie in einem Zivilverfahren auf Schadenersatz klagen. Das Kind kann seit dem Unfall nicht mehr krabbeln und kann nicht allein essen; Getränke müssen ihm die Eltern in den Mund spritzen. DPA
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