piwik no script img

Archiv-Artikel

Scientology ohne VS-Beobachtung

SAARLOUIS dpa ■ Die umstrittene Scientology-Organisation darf im Saarland nicht mehr vom Verfassungsschutz (VS) mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis gestern in einem seit sechs Jahren anhängigen Streit. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Saarlouis 2001 noch zugunsten des VS entschieden. Auf Bundesebene hatte das Kölner Verwaltungsgericht im November 2004 nach einer Klage der „Scientology Kirche Deutschland“ und „Scientology Kirche Berlin“ die Beobachtung durch den VS für zulässig erklärt. Die „verfassungsfeindlichen Ziele“ der Organisation rechtfertigten die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, so das Gericht.