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Scientologen dürfen ge-outet werden

Wer sich öffentlich als Scientologe ausgibt oder betätigt, darf auch als solcher bezeichnet werden. Mit einem entsprechenden Urteil wurde gestern vom Landgericht Hamburg die Klage eines Unternehmensberaters abgewiesen, der in der Nordelbischen Kirchenzeitung als Scientolgoge bezeichnet worden war und vor den Kadi zog.

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