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■ Schwule EheGericht sagt nein

Frankfurt/Main (dpa) – Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Partnern sind nach Ansicht des Landgerichts in Frankfurt am Main unzulässig, weil ein „Ehehindernis“ vorliegt. „Die Geschlechtsverschiedenheit der Parteien des Ehevertrages ist materielle Ehevoraussetzung“, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil der Frankfurter 9. Zivilkammer. Damit verwarf die Kammer in zweiter Instanz eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt.(Akz: 2/9 T 18/93)

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