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Archiv-Artikel

in kürze LANDESERZIEHUNGSGELD Schwerin zahlt weiter

Das zum 1. Mai abgeschaffte Landeserziehungsgeld in Meck-Pomm muss weiterhin gezahlt werden. Das ergebe sich aus einem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 7. Juli, hieß es gestern in Schwerin. Da das Gericht das diesjährige Haushaltsgesetz für nichtig erklärt habe, gelte dies auch für das Landeserziehungsgeld. (epd)