Schwarz-rote Landesregierung: Spätschichtler können frei parken
Der Senat will Polizisten oder Klinikbeschäftigte von Parkgebühren am Arbeitsplatz befreien. Eine Verteuerung der Anwohner-Parkvignette bleibt offen.
Wer nach 22.30 Uhr zu arbeiten anfängt oder vor 6.30 Uhr damit aufhört, soll am Arbeitsplatz keine Parkgebühren zahlen müssen, sofern er oder sie in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Darauf hat sich der schwarz-rote Senat am Dienstag verständigt. Vor einem verbindlichen Beschluss soll es dazu aber noch eine Besprechung mit dem Rat der Bürgermeister geben. Wann es eine Verteuerung der vor allem im internationalen Vergleich spottbilligen Anwohner-Parkvignette gibt, bleibt hingegen weiter offen.
Dass viele Schichtdienstler künftig frei parken dürfen, ist aus Sicht von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) auch ein Zeichen der Wertschätzung der Landesregierung für diejenigen, „die unsere Stadt am Laufen halten“. Das zielt auf jene, die zu Coronazeiten als systemrelevant eingestuft wurden und vorrangig auf die Beschäftigten von Polizei, Feuerwehr, Justiz, Kliniken, aber auch von BVG und BSR.
Um frei parken zu dürfen, müssen die Beschäftigten einen Teil ihrer Schichten nach 22.30 Uhr beginnen oder vor 6.30 Uhr beenden und aufs Auto angewiesen sein. Die zweite Bedingung soll laut Schreiner schon durch die erste erfüllt sein, nämlich in der Annahme, dass Bus- und Bahnfahren wegen eines ausgedünnten Angebots nachts oder am frühen Morgen als Alternative ausfällt. Von dem Angebot sollen auch Einpendler aus Brandenburg profitieren.
Eine ähnliche Regelung gab es laut Schreiner zwar bislang schon, aber nicht als Verpflichtung, sondern als unterschiedlich gehandhabter Leitfaden der Bezirke. Wie viele Beschäftigte bislang diese Ausnahmeregelung nutzen, lag dem Senat Schreiner zufolge nicht vor. Die Berliner Krankenhausgesellschaft lobte den Senat: „Mitarbeitende müssen auch in Randzeiten sicher an ihren Arbeitsort gelangen können, ohne für ihr Engagement auch noch extra zur Kasse gebeten zu werden.“
Zurückhaltung bei teurerem Anwohner-Parken
Während der aktuelle Beschluss das Parken am Arbeitsplatz regelt, ist offen, was aus dem Anwohnerparken wird. Die Vignette dafür kostet bisher 10,20 Euro pro Jahr. Die rot-grün-rote Vorgängerregierung hatte diskutiert, daraus 120 Euro zu machen. Der heutige Regierungschef Kai Wegner (CDU) hatte dazu Ende 2021 gesagt, eine solche Steigerung wäre „für viele Berliner sehr hoch“, und den Grünen vorgeworfen, „Autofahrer abzuzocken“. Laut Schreiner diskutiert die Landesregierung noch über den künftigen Preis. Für die Senatorin war aber am Dienstag schon klar: „120 Euro werden es bestimmt nicht.“
Auch zum Thema, im Innenstadtbereich durchweg Gebühren fürs Parken zu erheben, – die Verwaltung nennt das Parkraumbewirtschaftung – äußerte sich die Verkehrssenatorin zurückhaltend. Ihr Antwort auf eine entsprechende Frage in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung enthielt gleich drei einschränkende oder zumindest vorsichtige Formulierungen: Man werde bei der Parkraumbewirtschaftung „gegebenenfalls eine behutsame Erweiterung ins Auge fassen.“
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert