Schwarz-rote Landesregierung: Spätschichtler können frei parken
Der Senat will Polizisten oder Klinikbeschäftigte von Parkgebühren am Arbeitsplatz befreien. Eine Verteuerung der Anwohner-Parkvignette bleibt offen.
Dass viele Schichtdienstler künftig frei parken dürfen, ist aus Sicht von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) auch ein Zeichen der Wertschätzung der Landesregierung für diejenigen, „die unsere Stadt am Laufen halten“. Das zielt auf jene, die zu Coronazeiten als systemrelevant eingestuft wurden und vorrangig auf die Beschäftigten von Polizei, Feuerwehr, Justiz, Kliniken, aber auch von BVG und BSR.
Um frei parken zu dürfen, müssen die Beschäftigten einen Teil ihrer Schichten nach 22.30 Uhr beginnen oder vor 6.30 Uhr beenden und aufs Auto angewiesen sein. Die zweite Bedingung soll laut Schreiner schon durch die erste erfüllt sein, nämlich in der Annahme, dass Bus- und Bahnfahren wegen eines ausgedünnten Angebots nachts oder am frühen Morgen als Alternative ausfällt. Von dem Angebot sollen auch Einpendler aus Brandenburg profitieren.
Eine ähnliche Regelung gab es laut Schreiner zwar bislang schon, aber nicht als Verpflichtung, sondern als unterschiedlich gehandhabter Leitfaden der Bezirke. Wie viele Beschäftigte bislang diese Ausnahmeregelung nutzen, lag dem Senat Schreiner zufolge nicht vor. Die Berliner Krankenhausgesellschaft lobte den Senat: „Mitarbeitende müssen auch in Randzeiten sicher an ihren Arbeitsort gelangen können, ohne für ihr Engagement auch noch extra zur Kasse gebeten zu werden.“
Zurückhaltung bei teurerem Anwohner-Parken
Während der aktuelle Beschluss das Parken am Arbeitsplatz regelt, ist offen, was aus dem Anwohnerparken wird. Die Vignette dafür kostet bisher 10,20 Euro pro Jahr. Die rot-grün-rote Vorgängerregierung hatte diskutiert, daraus 120 Euro zu machen. Der heutige Regierungschef Kai Wegner (CDU) hatte dazu Ende 2021 gesagt, eine solche Steigerung wäre „für viele Berliner sehr hoch“, und den Grünen vorgeworfen, „Autofahrer abzuzocken“. Laut Schreiner diskutiert die Landesregierung noch über den künftigen Preis. Für die Senatorin war aber am Dienstag schon klar: „120 Euro werden es bestimmt nicht.“
Auch zum Thema, im Innenstadtbereich durchweg Gebühren fürs Parken zu erheben, – die Verwaltung nennt das Parkraumbewirtschaftung – äußerte sich die Verkehrssenatorin zurückhaltend. Ihr Antwort auf eine entsprechende Frage in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung enthielt gleich drei einschränkende oder zumindest vorsichtige Formulierungen: Man werde bei der Parkraumbewirtschaftung „gegebenenfalls eine behutsame Erweiterung ins Auge fassen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern
BSW in Koalitionen
Bald an der Macht – aber mit Risiko
Dieter Bohlen als CDU-Berater
Cheri, Cheri Friedrich
Niederlage für Baschar al-Assad
Zusammenbruch in Aleppo
Sport in Zeiten des Nahost-Kriegs
Die unheimliche Reise eines Basketballklubs