Schwangerschaftsabbrüche in Bremen: Ärzteliste im Kommen
Ärzt*innen dürfen über Abtreibungen nicht informieren. Frauenbeauftragte Wilhelm fordert deshalb, dass Behörden aufklären. Alle Fraktionen sind dafür – außer der CDU.
„Rückmeldungen sagen uns, dass die Listen vorne und hinten nicht stimmen können“, sagt die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm. Arztpraxen auf diesen Listen hätten geantwortet, dass sie Abbrüche nicht oder nicht mehr vornehmen. Deswegen fordert Wilhelm nun ein verlässliches Ärzti*innenverzeichnis per Gesetz sowie dessen Veröffentlichung. Die Chancen dafür stehen gut: Auf taz-Anfrage befürworteten Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen, Linke und FPD eine solche Ergänzung im Schwangerenberatungsgesetz – nur die CDU ist dagegen.
Während eine Abschaffung des „Werbeverbots“ für Schwangerschaftsabbrüche im Bundestag fraglich bleibt, könnte Bremen also Fakten schaffen. Der ältliche Paragraf 219a von 1933 besagt, dass Ärzt*innen selber nicht darüber informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Ärztin Kristina Hänel in Hessen hatte auf ihrer Webseite darüber informiert und wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Bundesweit gibt es Proteste für die Abschaffung dieses „Werbeverbots“ – infolgedessen Abtreibungsgegner*innen immer wieder Anzeigen gegen Ärzt*innen erstatten.
In Hamburg gibt es schon eine aktuelle Liste der Gesundheitsbehörde, auf der Praxen und Kliniken stehen, die Abbrüche vornehmen (taz berichtete). In Berlin hat die rot-rot-grüne Koalition eine ähnliches Verzeichnis vor Kurzem sogar per Gesetz beschlossen – Ärzt*innen auf der Liste sind so nicht haftbar, weil Informationen von unabhängiger Stelle wohl kaum als Werbung gelten können.
Christina Selzer, Sprecherin Gesundheitsressort
Eine Regelung wie in Berlin hätte die Landesfrauenbeauftragte auch gerne in Bremen. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind alle Bundesländer verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Abbrüchen sicherzustellen. Demgegenüber belegen taz-Recherchen seit längerem, dass es um die bundesweite, aber auch die lokale Versorgung schlecht bestellt ist.
Auch Christina Selzer vom Gesundheitsressort bestätigt: „Die Beratungsstellen haben keine aktuellen Listen“, ebenso wenig die Gesundheitsbehörde. Das sei „nicht so ideal“, weshalb auch Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) eine gesetzliche Regelung befürwortet und bereits intern prüfen lässt. Mit der ZGF habe die Behörde zudem vereinbart, eine neue Liste zu erstellen.
Denn: „Wie will Bremen die Versorgung gewährleisten, wenn überhaupt niemand weiß, ob das Angebot vorhanden und ausreichend ist?“, fragt die Landesfrauenbeauftragte Wilhelm. Da helfe nur ein Gesetz, das Sicherheit schafft – für Ärzt*innen ebenso wie für betroffene Frauen. Frauen müssten sich sofort und nicht erst in Beratungsstellen verlässlich informieren können.
Ihr Anliegen stößt bei allen Bürgerschaftsfraktionen außer der CDU auf Gegenliebe. Die Linksfraktion will einen bereits gestellten Antrag überarbeiten, um eine Informationspflicht im Sinne von Wilhelm gesetzlich festzuschreiben, wie Claudia Bernhard der taz sagte. Auch Henrike Müller von den Grünen befürwortete eine öffentliche Liste nach dem Berliner Vorbild und deren Veröffentlichung auf einer Behördenseite.
Abstimmung bereits kommende Woche?
Sybille Böschen (SPD) begrüßte ebenfalls den Vorstoß der Landesfrauenbeauftragten. Sie könnte sich sogar einen interfraktionellen Antrag vorstellen. Lencke Steiner von der FDP nannte Wilhelms Vorschlag „vernünftig“ und würde einem Antrag zustimmen. Wenn es zu einem Dringlichkeitsantrag kommt, könnte das Thema gar schon in der kommenden Woche zur Abstimmung stehen, wie Müller von den Grünen hofft. Ansonsten wäre es wohl im Juni in der Bürgerschaft.
Dagegen ist nur die CDU. Sina Dertwinkel, gleichstellungspolitische Sprecherin der Union, sagt: „Einer gesonderten gesetzlichen Regelung, wie die Landesfrauenbeauftragte sie anregt, bedarf es nicht.“ Man müsse abwägen, ob eine Veröffentlichung einer Liste im Internet betroffenen Frauen wirklich weiterhelfe, weil man vor einem Abbruch ohnehin in einer Beratungsstelle vorstellig werden müsse.
Aus der Sicht von Ärzt*innen wäre eine öffentliche Liste dennoch sinnvoll: Bettina Cibulski von der Ärztekammer sagt: „Unsere Ärzte hätten durch ein Gesetz Rechtssicherheit, an der es bislang hakt.“ Die Ärztekammer hatte mal eine ähnliche Liste auf ihrer Webseite, löschte diese aber wieder, nachdem es aufgrund des „Werbeverbots“ zu Anzeigen kam – vermutlich von selbsternannten Lebensschützer*innen.
Hilfe aus den Niederlanden
Infolgedessen fehlten heute auch Ärzt*innen, die Abbrüche durchführten, sagt Cibulski. Viele sagten „wir machen das nicht mehr, weil wir keinen Lust auf den Stress haben“. In Bremen betreibt Pro Familia ein Familienplanungszentrum, in dem Abbrüche durchgeführt werden – drei von vier Ärzt*innen dort kommen aus den Niederlanden an bestimmten Tagen nach Bremen, weil es zu wenig deutsche Ärzt*innen gibt, die Abbrüche vornehmen.
Parallel läuft eine Bundesratsinitiative der Länder Bremen, Hamburg, Berlin, Thüringen und Brandenburg, welche die Abschaffung von Paragraf 219a beantragt haben. Für Wilhelm bleibt klar, dass der „unsägliche Paragraf“ gekippt werden müsse: „Es geht hier nicht um Werbung, sondern um das Recht auf Information. Hamburg und Berlin machen es uns vor – Bremen sollte dahinter nicht zurückstehen.“
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