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■ SchwammbergerUrteil rechtskräftig

Karlsruhe (dpa) – Die Verurteilung des früheren SS-Oberscharführers Josef Schwammberger wegen Mordes und Beihilfe zum Mord zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf einen Revisionsantrag Schwammbergers gegen das Urteil.

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