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Schwamm drüber

■ Beinahe-Pleite der DG-Bank straflos

Frankfurt/Main (dpa) – Termin- und Kassageschäfte mit französischen Banken hatten die DG Bank 1990 um mindestens 800 Millionen Mark erleichtert. Aufgeklärt werden die sogenannten Franzosengeschäfte nie mehr. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt ist gestern dem Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gefolgt, das Verfahren gegen die damaligen Vorstände zu diesem spektakulärsten Punkt einzustellen. Zwar sei „nicht auszuschließen“, daß der damalige Vorstandsvorsitzende Helmut Guthardt Kenntnis von den Risiken hatte. Eine Verurteilung sei „in absehbarer Zeit“ jedoch nicht zu erwarten. Vor allem das Ausscheiden eines Sachverständigen wegen Befangenheit mache die Aufklärung unmöglich. Außerdem wiege der Anklagepunkt der persönlichen Bereicherung mit illegalen Maklergeschäften weit schwerer. Denn hier sei eindeutig von einem Tatvorsatz auszugehen.

Das Gericht folgt damit dem Vorbild des co op-Prozeßes. Auch dort wurde das Verfahren wegen Untreue und Betrug mit einem mutmaßlichen Schaden in Höhe von nahezu zwei Milliarden Mark eingestellt. Dagegen erhielten die co op-Manager wegen persönlicher Bereicherung Haftstrafen bis zu fünfeinhalb Jahren.

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