piwik no script img

Schutz vor AdresshandelBrandenburg warnt Meldeämter

Ein weiteres Bundesland will sensible Daten nicht mehr an windige Datenhändler herausgeben, die damit widerrechtlich eigene Datenbanken anlegen.

Die Meldebehörden seien nun sensibilisiert, heisst es aus Brandenburg. Bild: dpa

BERLIN taz Auch das Land Brandenburg warnt seine Meldeämter vor zwiellichtigen Adressvermittlern. "Das Problem der Adressspeicherung bestimmter Unternehmen ist uns bekannt", sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag. Deshalb seien "entsprechende Hinweise an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangen, wie die Meldebehörden mit Anfragen solcher Unternehmen umgehen sollen." Sofern bei den Meldebehörden rechtliche Bedenken hinsichtlich der Übermittlung von Daten bestünden, seien diese künftig sensibilisiert.

Die taz hatte in der vergangenen Woche berichtet, dass mindestens acht Unternehmen nach Angaben des Kieler Innenministeriums rechtswidrig mit Daten aus Melderegistern handeln. Diese Unternehmen prüfen für Firmen bei Meldeämtern Daten von Kunden, die beispielsweise ihre Rechnung nicht bezahlt haben. Statt die Daten lediglich an den Auftraggeber weiterzuleiten, sollen die Händler bis zu 72 Millionen Angaben in ihren Datenbanken speichern, um zusätzliches Geld zu verdienen.

Brandenburg und Rheinland-Pfalz bestätigten der taz auch, dass die Innenministerien der Länder an einer gemeinsamen Strategie gegen die scharzen Schafe unter den Adressmittlern arbeiten. "Es findet zu diesem Thema bundesweit ein Informationsaustausch zwischen den zuständigen Ministerien statt, der dazu führen soll, dass illegale Handlungen von Adresshändlern bekannt und gegebenenfalls verhindert werden", sagte der Sprecher aus Potsdam. Und aus Rheinland-Pfalz heißt es, die Gesamtproblematik werde derzeit im Kreise der Innenministerien der Länder derzeit erörtert. "Im Ergebnis besteht Einvernehmen, dass der Aufbau von privaten Anschriftensammlungen, der anschließend zur Erteilung von „Melderegisterauskünften“ genutzt werden soll, problematisch ist", sagte der Ministeriumssprecher in Mainz der taz. Deshalb sollten für diesen Zweck einfache Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

1 Kommentar

 / 
  • KW
    Katharina Wolkenbruch

    In Wirklichkeit geht es doch darum, dass der Staat Angst um seine Gebühreneinnahmen hat. Die Inkassounternehmen reichen die Kosten für die Anschriftenermittlung ja an die Schuldner durch. Wenn hier einer "zusätzliches Geld verdient", dann ist es der Staat, und zwar auf Kosten der Verbraucher.