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Archiv-Artikel

in kürze FALSCHE AUTOPREISANGABE Schutz verloren

Ein Fahrzeughalter, der seiner Versicherung bei einem Autodiebstahl statt des tatsächlich gezahlten Kaufpreises den Listenpreis angibt, verliert den Versicherungsschutz, so das OLG Saarbrücken. Demnach darf die Versicherung dann von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen und werde daher leistungsfrei (Az.: 5 U 306/05-31). (dpa)