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Archiv-Artikel

Schulleiter-Kür ohne Mitsprache

Die Bildungsverwaltung kann Schulleiter ohne Mitbestimmung des Personalrats in ihr Amt berufen. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit gab es der Bildungsverwaltung Recht, die argumentiert hatte, dass Schulleiter ohne Zustimmung des Personalrats ernannt werden können, weil sie durch das neue Gesetz selber Befugnisse in Personalangelegenheiten erhalten hätten. Sie hätten jetzt das Recht, neue Kollegen auszuwählen, und würden damit selbstständige Entscheidungen treffen, die vom Mitbestimmungsrecht ausgenommen seien. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte auch den Globalantrag des Personalrats ab, ein Mitbestimmungsrecht bei der Ernennung stellvertretender Schulleiter zu erzwingen. Da diese Pädagogen jedoch bei Personalentscheidungen keine selbstständige Kompetenz hätten, sei eine Mitbestimmung „grundsätzlich geboten“. DPA