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Schuld am Ertrinken

■ Zwei Polen in die Spree geworfen

Wegen ihrer Schuld am Ertrinken eines 45 Jahre alten polnischen Bauarbeiters sind gestern fünf junge Männer und zwei Mädchen zu Strafen bis zu vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht folgte den Geständnissen der Angeklagten, sie hätten dem Ertrunkenen und einem überlebenden 36jährigen Landsmann nur einen Denkzettel verpassen wollen. Eine Tötungsabsicht hatten sie bestritten. Die Angeklagten wurden deshalb nicht des Totschlags, sondern der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Männer im Alter von 19 bis 25 Jahren und die Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren hatten sich in der Nacht zum 26. Juli 1994 am Ufer der Spree in Alt-Stralau aufgehalten. Die alkoholisierten Polen kamen hinzu und belästigten die Mädchen. Nach einem Streit trieben die Angeklagten die Polen in voller Kleidung ins Wasser. Ein 22jähriger schwamm hinter dem Opfer her, dem es nicht gelang, eine 150 Meter entfernte Spreeinsel zu erreichen. Er konnte nur noch tot geborgen werden. Der zweite Pole wurde nach Eintreffen einer Polizeistreife gerettet. ADN

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