: Schulbücher inbegriffen
Bei der Hartz IV-Reform sind einmalige Zuschläge für besondere Ausgaben weggefallen: Anders als bei der Sozialhilfe bekommen die EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld kein zusätzliches Geld für Kleidung und Möbel – in der jeweiligen Summe ist dafür bereits eine Pauschale von 48 Euro enthalten. Auch gibt es am Ende des Jahres kein Weihnachtsgeld mehr.
Zusätzliches Geld für Schulbücher erhalten nur diejenigen Familien, die früher Sozialhilfe bezogen haben. Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen, die vor der Reform Arbeitslosenhilfe bezogen hatten, müssen das Büchergeld von ihrer monatlichen Unterstützung abzwacken. NAW