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Archiv-Artikel

Schufa droht mit Kündigung

Schufa: Wohnungsbaugesellschaften dürfen für Sozialhilfeempfänger keine Schufa-Anfrage stellen

Von jan

Bremen taz ■ Die Schufa ist aus der Deckung gekommen. Gestern drohte die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung bremischen Wohnungsbaugesellschaften mit Konsequenzen – falls sich jüngste Vorwürfe bestätigten, wonach die Großvermieter staatlich abgesicherte Sozialhilfeempfänger aufgrund negativer Kreditauskunft der Schufa ablehnen.

„Bei Sozialhilfeempfängern, die eine dauerhafte Mietübernahme eines Sozialhilfeträgers haben, ist eine Schufa-Anfrage nicht erlaubt“, stellte Schufa-Sprecher Stefan Horst auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Katholischen Kirche klar. Und: Nach dem Vertrag zwischen Wohnungsbaugesellschaften und Schufa stellten solchermaßen abgesicherte Sozialhilfeempfänger kein Risiko dar. Nur dieses aber gestatte eine Schufa-Abfrage. Verstoße ein Wohnungsbauer gegen diese Regeln, die zudem auf dem Datenschutzgesetz basierten, könne der Vertrag gekündigt werden.

Bremens Großvermieter nahmen das mit Überraschung zur Kenntnis. Dass für Sozialhilfeempfänger mit Mietübernahmebescheinigung keine Schufa-Auskunft beantragt werden dürfe, sei ihr „völlig neu“, sagte Silke Schlüßeler von der Beamten Baugesellschaft. Und bei der Brebau heißt es: „Eine Schufa-Auskunft beantragen wir bei jedem, auch bei Sozialhilfeempfängern.“ Dies geschehe, sobald eine Person einen Vermietungsantrag stelle, erklärte Brebau-Geschäftsführer Thomas Tietjen. Zu diesem Zeitpunkt sei meist unbekannt, „ob eine dauerhafte Mietübernahme vorliegt“. Die Bremische lehnte eine Stellungnahme ab. Lediglich die Gewoba scheint die Gesetzeslage zu kennen: „Wir ziehen keine Schufa-Auskunft ein, wenn eine Mietkostenübernahme vorliegt“, sagt dort Rainer Penczok.

Zu der gestrigen Schufa-Stellungnahme war es gekommen, nachdem Schuldnerberater sich an die Öffentlichkeit gewandt hatten: Die Wohnungsnot unter Sozialhilfeempfängern nehme zu. „Immer weniger bekommen eine Chance auf einen Wohnungswechsel“, klagte Martina Steinmann vom Förderverein Schuldenberatung. Der Grund: Wohnungsbaugesellschaften lehnten kreditunwürdige, meist hoch verschuldete Mieter mit negativem Schufa- Eintrag ab. Die Lage habe sich verschlechtert, seit die Wohnungsbaugesellschaften vor einem Jahr Vertragspartner der Schufa wurden. Sie stellte die Frage, „ob Wohnungsbaugesellschaften überhaupt berechtigt sind, Vertragspartner der Schufa zu sein? Eine Wohnung zu haben ist ein Menschenrecht“. Stefan Horst von der Schufa hielt dagegen, dass „nach Schätzungen jährlich Mietausfälle von zwei Milliarden Euro“ entstünden, gegen die sich Wohnungsbaugesellschaften absichern müssten. jan