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Schüsse vor dem Verwaltungsgericht

Munster Nach den erneuten Fehlschüssen der Bundeswehr in Munster (Kreis Soltau-Fallingbostel) am 12. September 1994 will die Bürgerinitiative Munster-Breloh jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einschalten. Das Gericht soll das Schießen aus Außenfeuerstellungen des Truppenübungsplatzes Munster-Süd stoppen. Anfang Februar waren die Bürger mit einem entsprechenden Antrag vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht gescheitert. Die Begründung dieser Entscheidung wird von der Bürgerinitiative für „fadenscheinig“ gehalten.

Bei den Fehlschüssen im September war der Kommandeur des Truppenübungsplatzes nur knapp einem Treffer mit einer scharfen Granate entgangen. Der Schuß hätte eigentlich dreieinhalb Kilometer weiter niedergehen müssen. dpa

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