piwik no script img

Schüsse vor dem Verwaltungsgericht

Munster Nach den erneuten Fehlschüssen der Bundeswehr in Munster (Kreis Soltau-Fallingbostel) am 12. September 1994 will die Bürgerinitiative Munster-Breloh jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einschalten. Das Gericht soll das Schießen aus Außenfeuerstellungen des Truppenübungsplatzes Munster-Süd stoppen. Anfang Februar waren die Bürger mit einem entsprechenden Antrag vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht gescheitert. Die Begründung dieser Entscheidung wird von der Bürgerinitiative für „fadenscheinig“ gehalten.

Bei den Fehlschüssen im September war der Kommandeur des Truppenübungsplatzes nur knapp einem Treffer mit einer scharfen Granate entgangen. Der Schuß hätte eigentlich dreieinhalb Kilometer weiter niedergehen müssen. dpa

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen