: Schüsse bei Magdeburg
Magdeburg. Zu den Schüssen eines Wachpostens des Munitionslagers Altengrabow der sowjetischen Streitkräfte auf drei Bundeswehroffiziere vertritt die Staatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt, die Ansicht — unabhängig davon, ob die Bundeswehroffiziere die Garnision ausgespäht oder fotografiert haben —, daß der gezielte Schuß auf den außerhalb der sowjetischen Liegenschaften befindlichen Bundeswehroffizier rechtswidrig war und sich als mit Strafe bedrohte Handlung darstelle. Der Abzugsvertrag gebe den sowjetischen Behörden nur Befugnisse innerhalb ihrer Liegenschaften.
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