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Schürmannbau: Baufirmen haften

BONN dpa ■ Für den Wasserschaden am Schürmannbau in Bonn müssen zwei Rohbaufirmen und ihr niederländischer Mutterkonzern haften. Das entschied dasLandgericht Bonn. Die Richter gaben damit der Bundesrepublik Deutschland Recht, die in dem Prozess neun Baufirmen sowie Architekten auf Schadensersatz in Höhe von 286 Millionen Mark verklagt hatte. Über die Höhe des zu bezahlenden Schadens wird das Gericht in einem gesonderten Verfahren entscheiden, falls sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen. Durch ein fehlendes Teilstück in der als Schutz gegen Hochwasser gebauten Konsole sei das Hochwasser 1993 ungebremst eingedrungen. Die Kosten für das als Bürobau des Deutschen Bundestags geplante Hochhaus haben mittlerweile 900 Millionen Mark überschritten.

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