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Archiv-Artikel

Schünemann verfassungswidrig

Schlappe für Niedersachsens Innenminister: Staatsgerichtshof kassiert Teile des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes

Von BES

In Teilen für nichtig erklärt hat der niedersächsische Staatsgerichtshof das umstrittene Lüchow-Dannenberg-Gesetz (LDG). Die Bückeburger Richter bezeichneten zwei seiner zwölf Paragrafen als „mit der Landesverfassung unvereinbar“. Beschwerde eingereicht hatte die Samtgemeinde Elbtalaue, unterstützt von acht Städten und Gemeinden des Landkreises.

„Für eine verfassungsgerichtliche Klärung besteht weder Veranlassung noch Notwendigkeit“, hatte Innenminister Uwe Schünemann im Sommer 2006 getönt und die Beschwerdeführer gewarnt, „die Reformen“ zu verzögern. Tatsächlich dürfte er auch Sorge um seinen Ruf gehabt haben. Das LDG ist bereits das zweite Gesetz aus dem für Verfassungsschutz zuständigen Ministerium, das sich als verfassungswidrig erweist. Vor zwei Jahren hatte Schünemann mit einem neuen Polizeigesetz in Karlsruhe Schiffbruch erlitten. „Er hat das Politikverständnis eines Spielers“, kommentierte der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Hans-Albert Lennartz: „Er prescht vor und schaut, ob es gut geht – ohne Rücksicht auf Verluste.“

Ziel des LDG waren Einsparungen: Der mit nur 50.000 Einwohnern kleinste niedersächsische Landkreis ist hoch verschuldet. Das Innenministerium hatte behauptet, die Kosten würden um jährlich sechs Millionen Euro reduziert, wenn bestimmte Aufgaben den Gemeinden entzogen und bei der Kreisverwaltung angesiedelt würden. Anders als die Kommunen die Beschränkung ihrer Autonomie, konnte das Ministerium seine Prognose allerdings nicht belegen. Deshalb sei „der Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie nicht gerechtfertigt“, so das Gericht.

Während das Innenministerium sich beeilte, das Urteil als „bedauerlich, aber insgesamt unproblematisch“ zu bagatellisieren, bezeichnete Lennartz Schünemanns Kommunalreform als „auf ganzer Linie gescheitert“. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Dehde nannte die kassierten Normen einen „zentralen Baustein“ der Neuregelung. Ohnehin habe sich das im Mai 2006 verabschiedete Regelwerk in der Praxis „eher als Treppenwitz“ erwiesen: So sei infolge des LDG die Meldestelle zunächst zentralisiert, dann aber wieder von der Kreisstadt auf die Kommunen verteilt worden. „Wie das zu Einsparungen führen soll, ist nicht zu erklären“, sagte Dehde zur taz. BES