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Schülernetzwerke im InternetLehrer-TÜV doch erlaubt

Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet benoten - auch wenn die das nicht wollen. Das entscheidet ein Kölner Gericht. Denn: Pauker-Kritik diene der Orentierung.

Mit Lehrerzitat-Zufallsgenerator: www.spickmich.de. Bild: screenshot spickmich

Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet benoten, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Es wies damit die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Betreibern des Internetportals "Spickmich.de" per einstweilige Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen zu veröffentlichen.

Auf "Spickmich.de", Deutschlands wohl bekanntestem Schülernetzwerk, legen Schüler Profile an und vernetzen sich. Und sie können ihre Lehrer in zehn Kategorien in Form von Schulnoten bewerten. Kriterien sind etwa "fachlich kompetent", "gut vorbereitet," "faire Noten", aber auch "cool und witzig," "menschlich" oder "beliebt".

Die klagende Lehrerin hatte im Gesamtergebnis die nicht gerade überragende Note 4,3 erhalten. Weil sie sich dadurch verunglimpft und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte, beantragte sie eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer.

Doch wie bereits das Kölner Landgericht in der ersten Instanz sah auch das Oberlandesgericht die Beurteilung als vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Sämtliche Bewertungskriterien stellten Werturteile dar, eine beleidigende Schmähkritik sei damit nicht verbunden. Auch unter Berücksichtigung der Namensnennung werde die Lehrperson durch die Schülerbewertung nicht an den öffentlichen Pranger gestellt.

Zu berücksichtigen sei überdies, "dass eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus der Orientierung von Schülern und Eltern dienen und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhten Transparenz führen könne", befanden die Kölner Richter.

Offen ließen sie allerdings, ob dies auch noch für die Bewertung nach Kriterien wie "sexy" oder "hässlich" gelten würde, "weil diese aus dem Bewertungsmodul entfernt worden sind und dementsprechend nicht mehr Gegenstand des Verfahrens waren". Nach eigenen Angaben haben sich in dem von drei Kölner Studenten betriebenen Internetforum bislang 400.000 Schüler registriert und über 150.000 Lehrer bewertet - Durchschnittsnote: 2,7.

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1 Kommentar

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  • JB
    Joscha B.

    Guten Tag.

    Die Klage der Lehrerin löst bei mir eindeutug Unverständnis aus, wie kann man wegen einer Beurtilung seiner Schüler auf einem Onlineportal eine Klage einreichen. Jeder Bürger darf seine eigene freie Meinung verkünden, das ist in diesem Netzwer geschehen. Ich finde es nur richtig, dass das Gericht diese Klage "abgeschmettert" hat. Denn die Meinungsfreiheit darf man nicht nur vollgährigen Bürgen zuweisen.

     

    VG,

    Joscha B.