: Schüler-Daten müssen gelöscht werden
Lehrer dürfen Daten über Schüler nicht unbegrenzt in ihren privaten Computern speichern. Auf diese datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Lehrer hat der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka gestern anläßlich der bevorstehenden Zeugnisvergabe hingewiesen. Die Zeugnisse werden häufig auf privaten PCs der Pädagogen erstellt. Nach der Schuldatenschutzverordnung müssen aber Angaben über das Verhalten von Schülern nach dem Ausdruck der Zeugnisse unverzüglich gelöscht werden. Die Noten dürfen nur bis zum Ende des Schuljahres gespeichert werden.ADN
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