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Schreiben eines MinistersPolizisten sollen sich ans Gesetz halten

Anfang Januar verprügelten Polizisten Teilnehmer der Jalloh-Gedenkdemo. Nun hat der Innenminister von Sachsen-Anhalt ihnen einen bemerkenswerten Brief geschrieben.

Tod unter mysteriösen Umständen: Ein Brandexperte stellt Jallohs Tod in der Polizeizelle nach. Bild: ap

BERLIN taz | Es ist ein besonderer Brief, den Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU) da an alle 6.800 PolizistInnen des Landes Sachsen-Anhalt geschrieben hat. Denn in dem Schreiben ermahnt der Minister seine Bediensteten, das auch sie sich an das deutsche Recht halten müssen.

Hintergrund des Schreibens ist ein Demo-Vorfall vom 7. Januar in Dessau. Dort war die Polizei bei einer Demonstration zum Gedenken an den 2005 in Polizeigewahrsam ums Leben gekommenen Sierra Leoner Oury Jalloh widerrechtlich gegen Demonstrationsteilnehmer vorgegangen - weil in der Demo die von der Meinungsfreiheit gedeckte Parole "Oury Jalloh, das war Mord" verbreitet worden war.

Der Anmelder der Demonstration, Mouctar Bah, war dabei von Polizisten krankenhausreif geprügelt worden. Auch andere Unterstützer der Initiative Oury Jalloh wurden von Polizisten attackiert – offenbar weil die Polizeiführung zuvor beschlossen hatte, repressiv gegen die Parole vorzugehen.

"Objektiv von der Meinungsfreiheit gedeckt"

Seitdem wird in der Stadt Dessau, in Migrationsverbänden, in linken Kreisen und unter Polizisten wild über den Vorfall auf der Demonstration diskutiert – denn in den letzten Jahren, so schildert es die Dessauer Staatsanwaltschaft, war auf Demonstrationen nicht rechtlich gegen den Slogan vorgegangen worden, „weil er objektiv vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.“

Auch Innenminister Holger Stahlknecht wusste das – und ließ kurz nach der Demo den zuständigen Rechtsdezernenten der Polizei in Dessau versetzen, weil der eine falsche juristische Beratung gegeben haben soll. Doch unter Sachsen-Anhalts Polizisten sorgte die Kritik ihres Ministers an dem Einsatz für nachhaltige Verwirrung, wie Polizisten sagen.

Nun schreibt Stahlknecht ihnen explizit: Zwar verstehe er die emotionale Lage der Beamten, doch "in Deutschland wird - aus guten Gründen - das Recht der Meinungsfreiheit sehr hoch bewertet." Wenn Aussagen von diesem Recht gedeckt seien, "dann ist dies rechtlich bindend." Es sei, so schreibt er weiter, "Aufgabe der Polizei, auf solchen Veranstaltungen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen und gleichzeitig deeskalierend zu wirken."

Deutliche Worte, die sich etwa so übersetzen lassen: „Liebe Untergebene bei der Polizei – auch für Euch gilt das Gesetz.“

Provokateure aus den Reihen der Polizei

Doch das Innenministerium will den Brief anders verstanden wissen: Damit stelle sich der "Innenminister schützend vor seine Beamte, er bekundet damit sein Verständnis für ihre häufig gefährlichen Einsätze, bei denen sie Beleidigungen und Angriffe fürchten und abwehren müssen", heißt es aus dem Ministerium. Tatsächlich enthält der Brief auch viele Passagen, in denen Stahlknecht Verständnis ausdrückt: "Aber wir sind verpflichtet, diese freie Meinungsäußerung zuzulassen und hin zu nehmen und uns nicht provozieren zu lassen, auch wenn das bisweilen nicht leicht fällt."

Das wiederum sorgt bei Dirk Vogelskamp vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in Köln auf Ablehnung. Vogelskamp sagte der taz: "Herr Stahlknecht hätte klipp und klar sagen müssen, dass die Polizei an diesem Tag die Grundrechte der Demonstrationsteilnehmer verletzt hat. Er hätte klipp und klar sagen müssen: 'Sie haben einen falschen Befehl erhalten.' Stattdessen macht der die Opfer zu Tätern, weil ihr Slogan provokant sei. Doch die Provokateure stammen bei diesem Vorfall klar aus Reihen der Polizei."

Das scheint auch der Dessauer Staatsanwaltschaft klar zu sein, die nun gegen die Polizei ermittelt. Fraglich ist daher, weshalb Stahlknecht gleich seinen gesamten Polizeiapparat adressiert. Ginge es nach ihm, so ist der Schuldige schon gefunden und versetzt. Nun will die Landesregierung in Sachsen-Anhalt zunächst das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen abwarten – ehe weitere Konsequenzen gezogen werden.

Politiker wie die aus Dessau stammende Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, fordern allerdings, auch die Rolle des zuständigen Polizeipräsidenten zu hinterfragen. Der versetzte Rechtsdezernent sei nur ein "Bauernopfer", sagte Lemke der taz. Die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt plant unterdessen eine öffentliche Anhörung zu den Vorfällen in Dessau durchzuführen. Nachdem der Innenausschuss des Landtags sich nur nicht-öffentlich mit dem Vorfall verfasst habe, solle so eine transparente Auseinandersetzung möglich werden, heißt es aus der Fraktion.

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19 Kommentare

 / 
  • T
    Tobias

    Wie kommt man auf die Idee, dass "falsche Verdächtigung" von der Meinungsfreiheit gedeckt sind? Seit wann deckt die Meinungsfreiheit Straftaten?

     

    Ein konkreter Fall, eine Person vor Gericht - der Spruch kann niemals "unbestimmt" sein!

     

    Mit ihm wird ganz konkret eine Person eines Mordes bezichtigt, welcher dieser nicht nachgewiesen werden konnte. Das ist eine Straftat und keine Meinung!

     

    Wie die Polizisten darauf reagiert haben steht auf einem anderen Blatt!

  • KK
    Karl K

    @Einseitig & Co

     

    Mein Gott, muß man denn alles selber machen?

     

    Ok, try it again.

     

    Konkret geht es um ein mitgeführtes Plakat mit dem bekannten Slogan auf einer angemeldeten Demo.

    Auflagen, wonach das Mitführen eines solchen Plakates untersagt war, bestanden ganz offensichtlich nicht.

    Ferner galt entsprechendes bei vorangegangenen Demonstrationen.

    Bei denen dementsprechend auch keine Polizeieingriffe erfolgt waren .

     

    Und es geht um den Polizeieinsatz gegen den Verhandlungsleiter wg Mitführen dieses Plakates.

     

    Schon bei diesem zugrundezulegenden Sachverhalt  wird jedem Laien bei einer Betrachtung sine  ira uns studio klar, das wird eng für die  Bullerei:

     

    Demo, keine Beanstandung in der Vergangenheit und KEINE EINZELPERSON - nicht einmal eine Personengruppe - explizit auf dem Plakat genannt.

     

    Abgesehen von Fragen der Verhältnismäßigkeit und der Wahrung des von der Polizei ebenfalls zu beachtenden Opportunitätsprinzips geht's allein um die Frage, ist der Slogan durch die Meinungsfreiheit

    - und die Versammlungsfreiheit - (Stichwort " mitführen" ) gedeckt?

     

    Ausgangspunkt sind die grundrechtlichen Garantien und die sie im Laufe des Bestehens der BRD ausgestaltende Rechtsprechung.

    Zu letzterem vor allem die sog. Tucholsky-Entscheidungen zu

    " Soldaten sind Mörder".

     

    Ein schneidiger Presseoffizier der BW nahm dunnemals per Anzeige an diesem Slogan Anstoß, sah sich, die BW, die Kirchen .. ( halt stopp, er hatte insoweit im " Staatsbürger-in-Uniform-Unterricht aufgepaßt: seit 45 segnen die Kirchen keine Waffen mehr und trägt das Koppelschloß nicht mehr "Gott mit uns").

     

    Anyway. Durch die Instanzen mußte er sich sagen lassen, dass ein solcher Slogan garnicht ihn meint, auch nur bedingt die BW.

     

    Das es sich vielmehr um einen grundrechtlichen gedeckten "politischen Kampfbegriff" handelt, der im Meinungskampf - von dem eine Demokratie nun mal lebt - statthaft ist, für sie geradezu konstituierend ist (wie das feinsinnig heißt).

     

    Die Zielrichtung des Slogans ist erkennbar gerade nicht Beleidigung etc, sondern der Versuch, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

     

    Alles ist dabei zwar nicht erlaubt. Aber was genau hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

    Faustformel : je umstrittener die Frage, je bedrohter das betroffene Rechtsgut

    ( hier z.B. Leben), je prononcierter darf der Angriff ausfallen.

    Und " auf einen groben Klotz, darf auch ein grober Keil gesetzt werden".

     

    Deswegen darf z.B. die Blöd-Zeitung

    " Unterhosen und Samen-Blatt " genannt werden. Und Kai Diekmann

    - zusätzlich via Kunstfreiheit - mit Longdrinkdödel das taz-Haus zieren.

    " Friede sei mit dir".

     

    Vorliegend kommt hinzu, dass der Slogan " Oury Jalouh - das war Mord" erkennbar keinen Mord im strafrechtlichen Sinne im Auge hat, sondern sich völlig legitim der Überzeichnung bedient, um Druck zu machen und sich politisches Gehör zu verschaffen.

    Das Plakat und sein Träger stehen also nicht dafür gerade, dass es tatsächlich Mord war. Wie auch?

     

    Dies ist um so mehr gerechtfertigt, als sich eine Reihe von Umständen ereignet haben, die die Polizei in einem möglicherweise strafrechtlich erheblichen Sinne ins Zwielicht gerückt haben.

     

    Das dubiose Schicksal eines Feuerzeugs, verschwundene Protokollaufzeichnungen etc.

     

    Dies wiegt umso schwerer, als das Opfer im Ausfluß das Gewaltmonopols uneingeschränkt der Polizeigewalt unterworfen war.

     

    Spätestens seit dem "Hamburger Kessel" ist es zudem jedem Richter vertraut, daß in Fällen der vorliegenden Art die Polizei aufgrund des öffentlichen Drucks und des vielfältig zu Tage tretenden Korpsgeistes  dazu neigt, sich in eine

     " latent kriminellen Vereinigung" zu verwandeln.

     

    Eben darauf zielt der Hinweis des Innenministers aufgrund des eskalierten Polizeinsatzes ab!

    Was in dieser Deutlichkeit meines Wissens einmalig in der bundesrepublikanischen Geschichte sein dürfte.

     

    Diese Latenz zeitigt die absurdesten Formen. Da  werden Demonstranten über Stunden ohne erkennbaren Anlaß im Kessel ohne sozialen Schutz( ohne Toilette etc) festgehalten. Autos mit Gummiknüppeln demoliert und dies vor Gericht abgestritten ( " Abriebspuren von aus Häusern gefallener Blumentöpfe"!)

    Oder es werden eben wie hier Beweismittel manipuliert oder diese verschwinden gelassen. Der Phantasie sind da leider keine Grenzen gesetzt.

     

    Conclusio : Die Meinungsfreiheit trägt den umstrittenen Slogan und  der Herr Innenminister hat zu Recht die Notbremse gezogen und seine Polizisten  öffentlich abgemahnt!

  • E
    Einseitig

    Der Artikel spiegelt die übliche zutiefst einseitige Berichterstattung der TAZ wieder, aber das ist man ja gewohnt.

     

    Die Parole ist hart an der Grenze zur Verleumdung, abgesehen davon aber totaler Blödsinn.

    Ich denke zur Rechtsmäßigkeit dieser Parole wird noch ein Urteil folgen.

     

    Nur weil niemand direkt beleidigt wird, kann es sehrwohl einen Dritten beleidigen, wenn sowieso jeder weiß, wer gemeint ist.

    Verallgemeinerungen schützen vor strafe nicht, auch die Hirnlosenparole ACAB ist strafbar, wenn man sie dann trägt, wenn man sicher sein kann, auf Polizeibeamte zu treffen.

     

    Aber es ist ja allgemein nichts neues, dass linksgerichtete Gruppierungen allerlei Recht einfordern, sie aber niemandem anders gewähren wollen.

     

    Was da in Dessau 2005 und auch vor wenigen Tagen geschehen ist, ist einfach traurig, von Seiten aller und sämtlicher Beteiligter!

  • G
    Gonzo

    Wie bereits erwähnt wurde stellt die Parole "Oury Jalloh - das war Mord!" natürlich keine Beleigung im Sinne des StGB dar.

    Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen "Y wurde ermordet" und "X ist ein Mörder".

    Und selbst wenn auf der Demonstration strafrechtlich relevante Beleidigungen i.S.d.§§185 ff. skandiert worden wären, rechtfertigt das natürlich in keiner Weise, dass Polizisten irgendwelche Leute krankenhausreif prügeln.

  • F
    Falscher

    Kleines Rätsel für Falsch, Hansen und all die anderen, die sich ständig mit klugen Beobachtungen hervortun.

     

    Diffamierung (laut wiki):

    "Als Diffamierung [...] bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter."

     

    Der beanstandete Spruch:

    "Oury Jalloh - das war Mord!"

     

    Wo liegt der Fehler?

  • AC
    Ali Capone

    @Hansen:

    einen Menschen krankenhausreif schlagen nennen sie also "Strafverfolgung", und dies nicht zu tun ist für sie "Verzicht auf Strafverfolgung"?

    FALLS ein Slogan auf einer Demonstration nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein sollte, hat die Polizei bitteschön NICHTS ANDERES zu tun, als den Skandierer dieses Slogans festzunehmen und einem Richter zuzuführen. Alles andere wäre Selbstjustiz, auch und gerade wenn die Polizei von der Aussage selbst betroffen wäre.

  • R
    richtig!

    @Falsch: Falsch! Da diese Parole niemanden DIREKT anspricht, ist sie auch nicht verboten. Genauso verhält es sich mit ACAB. ACAB!

  • J
    JMF

    @ von Falsch:

     

    Du bist ein Nazi!

  • L
    Lenny

    Selbstverständlich ist diese Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt. Hier wird schließlich nicht gesagt, dass eine bestimmte Person ein Mörder ist, sondern, dass der gesamte Vorfall nach der Meinung dieser Personen ein Mord war. Genauso wie der Slogan "Alle Soldaten sind Mörder" oder auch "All Cops are Bastards" nicht strafbar sind.

     

    Etwas anderes wäre es, wenn jemand direkt zu einem Polizisten sagt, er habe die betreffende Person ermordet.

  • F
    @falsch

    Sie liegen falsch. Das Verfahren wurde nur gegen einen Beamten beendet (Freispruch). Gegen den Dienstgruppenleiter läuft dieses noch. Und wenn dem Richter bei der Verhandlung der Kragen platzt ("Jemand von Ihnen lügt mich an." zu den Zeugen der Polizei), dann kann ich den Ärger und die Wut über die Dessauer Polizei absolut verstehen. Jemanden als Demokratiefeind zu betiteln zeigt vielmehr wie jene Personen selbst am Rande ihrer heißgeliebten Demokratie(form) stehen.

     

    Die Schaffung einer unabahängigen Kontrollinstanz, wie sie Amnesty International fordert, ist längts überfällig.

     

    es grüßt, ein keks

  • KK
    Karl K

    & @ von Falsch

     

    Tja nomen est omen

     

    nach 30 Jahren judgement sage ich :

    "und Jura ist nur gehobener Dreisatz,

    aber auch der will gekonnt sein,

    die Mühen der Ebene beginnen bei der Wertung

    und - die hat ohne falsch und sine ira et studio

    zu sein.

     

    Egal. Was der Herr IMI da verkündet ist in der

    Tat nur die Wiederholung der Rechtslage.

    But - daß er es in dieser Form tut, ist ungewöhnlich

    und verdient Respekt. Prosit = möge es nützen!

  • E
    emil

    die einen werden versetzt die anderen verprügelt, das ist ja ein lustiges system mit dieser exekutive.

  • H
    Heiko

    Es ist entweder schade oder liegt an der einseitigen Berichterstattung der taz, dass sich in Fällen der in Deutschland regelmäßig stattfinden Polizeigewalt immer nur die üblichen Verdächtigen der Grünen und der Linkspartei zu Wort melden und standardmäßig irgendwelche Ausschüsse fordern - eigentlich ist das Eintreten gegen Polizeigewalt ja eine ureigene Aufgabe der einzigen eher staatsfernen Partei in Deutschland, der FDP. Und im Gegensatz zu den rechtsextremen Parteien Grüne und Linke könnte die FDP das ja auch glaubhaft vertreten - aber da kommt echt gar nichts.

     

    Schade, dass alle demokratischen Parteien in Deutschland somit das Thema Polizeigewalt nicht ernst nehmen.

  • J
    Jürgen

    Na, zumindest ist es ja noch zu keinen Polizeiübergriffen auf Rechtsextreme gekommen - schon gar nicht von oben angeordnet, und damit ist doch alles gut, oder?

  • B
    Bernd

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt? Im Ernst?

    Macht sie öfter, auch gegen Vertreter_innen der Exekutive, allerdings verlaufen diese verfahren dann im Sande... Man denke nur an all das Brimborium um die Freiheit statt Angst Demo und die Übergriffe damals.https://www.youtube.com/watch?v=AxddSFWCmBg

     

    Ist bisher was passiert? Nein. Ist nach dem Mord an Oury jalloh was passiert? Nein. Diese Liste ließe sich ewig fortsetzen. Seit Karl-Heinz Kurras werden Möder und Gewaltverbrecher in Uniform freigesprochen, weil sie eine Uniform haben. Ob die Staatsanwaltschaft ermittelt oder nicht ist so lange scheißegal, bis sich in deutschen Gericht die Erkenntnis breitmacht, dass das Tragen eines Knüppels und einer Dienstmarke noch keinen Menschen glaubwürdiger oder "besser" gemacht hat.

  • OP
    Otto Pardey

    Politiker in Deutschland sollen sich an die Gesetze

    halten und nicht nur die Bürger dazu anhalten!

  • H
    Hansen

    Wenn ich jemanden, der einen anderen beispielsweise bei einem Verkehrsunfall tötet, als Mörder bezeichne, mache ich mich wegen Beleidigung pp. strafbar, solange derjenige nicht rechtskräftig verurteilt ist.

     

    Das gilt selbst für einen Kinderschänder, der sich im laufenden Verfahren auf die Unschuldsvermutung berufen wird.

     

    Ist der Adressat meiner Äußerung allerdings Polizeibeamter in Sachsen-Anhalt, gelten diese rechtsstaatlichen Grundsätze plötzlich nicht mehr.

    Dann nötigt der Innenminister sogar einen Polizeipräsidenten zum Verzicht auf Strafverfolgung.

     

    Herr Stahlknecht ist folglich seines Amtes nicht würdig, die Kritik an seiner Person ist völlig berechtigt und wird sich hoffentlich in den nächsten Wahlergebnissen niederschlagen.

  • W
    Webmarxist

    Auch Polizisten müssen sich kritische Meinungen gefallen lassen.

  • F
    Falsch

    "...die von der Meinungsfreiheit gedeckte Parole "Oury Jalloh, das war Mord"

     

    Diese "Parole" ist eben nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn es sich um Diffamierung und Beleidigung von Personen handelt. Das ist hier der Fall, da gerichtsfest ein Urteil die Polizisten von diesem ungeheuren Vorwurf freigesprochen hat.

    Genauso darf man nicht einfach einen Menschen als Nazi oder Neonazi gar Faschisten beschimpfen. Leider gibt es immer mehr MEnschen in Deutschland, die versuchen diese Gesetze auszuhebeln. Demokratiefeinde!