■ Schönhuber: Beschluß unwirksam
Berlin (dpa) – Die Entmachtung von „Republikaner“-Chef Franz Schönhuber durch den Bundesvorstand der Partei ist vorerst unwirksam. Schönhuber setzte sich gestern im Eilverfahren vor dem Berliner Landgericht gegen einen Vorstandsbeschluß vom 1.10. durch. Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hieß es, nicht der Vorstand, sondern nur die Mitgliederversammlung könne eine derartige Entscheidung treffen.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen