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■ SchönhuberBeschluß unwirksam

Berlin (dpa) – Die Entmachtung von „Republikaner“-Chef Franz Schönhuber durch den Bundesvorstand der Partei ist vorerst unwirksam. Schönhuber setzte sich gestern im Eilverfahren vor dem Berliner Landgericht gegen einen Vorstandsbeschluß vom 1.10. durch. Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hieß es, nicht der Vorstand, sondern nur die Mitgliederversammlung könne eine derartige Entscheidung treffen.

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