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Schnoor erleichtert Rückkehr für Ausländer

Düsseldorf (ap) - Junge Ausländer, die in Nordrhein -Westfalen aufgewachsen sind, dürfen ab sofort in der Bundesrepublik bleiben, auch wenn die Eltern in ihre Heimat zurückkehren. Jugendliche die bereits zurückgereist sind, können zurückkommen, wenn sie in ihrem Heimatland erhebliche Anpassungsschwierigkeiten haben. Das hat Nordrhein -Westfalens Innenminister Herbert Schnoor in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Erlaß festgelegt. Bisher hatten in der Bundesrepublik aufgewachsene Ausländer bei einer Rückkehr der Eltern ins Heimatland keine Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben. Schnoor bezeichnete die Neuregelung als „fortschrittlichste und humanste in allen Bundesländern“.

Vorbilder gibt es in Hamburg und Berlin. Die Möglichkeit zur Rückkehr in die Bundesrepublik besteht allerdings nur für Ausländer, die nach Vollendung des 14.Lebensjahres ausgereist sind und den Antrag auf Wiedereinreise spätestens ein Jahr nach Vollendung des 18.Lebensjahres stellen. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist in jedem Fall, daß die Eltern mit dem Aufenthalt ihrer Kinder in der Bundesrepublik einverstanden sind, die persönliche Betreuung gewährleistet und der Lebensunterhalt überwiegend ohne Sozialhilfe gesichert ist.

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