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■ SchnittplatzÄrger mit Spots bei Sat.1 und Pro 7

Ludwigshafen/Kiel (dpa/epd) – Die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz erwägt, Einnahmen, die der Kommerzsender Sat.1 aufgrund von Verstößen gegen die Werbevorschriften erzielt haben soll, abzuschöpfen. Dabei geht es um 15 Millionen Mark sowie ein Bußgeld von 100.000 Mark. Die Entscheidung über Bußgeld und Abschöpfung will die Versammlung der Landesanstalt am 7. Februar treffen. Streitpunkt ist, ob Sat.1 zuviel Werbung in Spielfilmen untergebracht hat. Im Dezember 1993 hatte das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden, daß die Werbezeit nicht auf die Filmlänge angerechnet werden dürfe. Gegen diesen Beschluß hatte Sat.1 Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz angekündigt. Nach den neuen Werberichtlinien darf ein Film von 90 Minuten nur einmal von Werbung unterbrochen werden.

Die Landesmedienanstalt Schleswig-Holsteins hat drei Werbeunterbrechungen im Kinderprogramm von Pro 7 beanstandet. Der Kommerzsender hatte in die Zeichentrickfilmen „Bugs-Bunny- Show“, „The Real Ghostbusters“, und „Familie Feuerstein“ Werbeblöcke eingeschaltet. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag dürfen Kindersendungen nicht durch Werbung unterbrochen werden. Gegen Pro 7 wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet (Bußgeld bis zu 500.000 Mark).

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