: Schneller wählen
WAHLRECHT Neues Gesetz in Schleswig-Holstein könnte im Frühjahr einvernehmlich im Landtag beschlossen werden. Die Neuwahl wäre dann ein Jahr später möglich – früher, als vom Verfassungsgericht gefordert
Das neue Wahlgesetz in Schleswig-Holstein soll möglichst im März nächsten Jahres beschlossen werden und damit zwei Monate früher als vom Landesverfassungsgericht verlangt. Auf dieses Ziel verständigten sich am Mittwoch die fünf Fraktionsvorsitzenden im Kieler Landtag. Sie strebten eine einvernehmliche Lösung und eine breite Mehrheit an, sagte Parlamentspräsident Torsten Geerdts (CDU). Die erste Lesung des Gesetzes sei für Dezember vorgesehen.
Damit könnte das Parlament deutlich früher gewählt werden als im Herbst 2012. Eine Wahl sei vor Mai allerdings kaum möglich, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian von Boetticher unter Berufung auf Szenarien der Landeswahlleiterin. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 30. August muss der Landtag bis zum 30. September 2012 neu gewählt werden. Die Richter hatten das geltende Wahlgesetz als verfassungswidrig eingestuft.
Um eine gemeinsame Lösung zu finden, müssen die Fraktionen noch große Differenzen überwinden. Das gilt besonders für die Zahl der Wahlkreise, in denen jeweils ein Direktkandidat für den Landtag gewählt wird. Derzeit sind es 40, zu denen laut Verfassung noch 29 Listenplätze hinzukommen. Aufgrund vieler Überhang- und Ausgleichsmandate sitzen derzeit aber 95 Politiker im Landtag. Die Wahrscheinlichkeit einer Aufblähung würde bei deutlich weniger Wahlkreisen sinken. Eine Kompromisslösung dürfte zwischen 30 und 35 liegen.
Offen ist zudem, ob es beim Zwei-Stimmen-Wahlrecht und beim bisherigen Auszählverfahren bleibt. Dies gilt auch für die Begrenzung der Ausgleichsmandate, mit denen angefallene Überhangmandate kompensiert werden. Diese entstehen, wenn eine Partei – wie die CDU bei der Wahl 2009 – mehr Mandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihr nach dem Anteil an den Zweitstimmen zustehen würden. Die Begrenzung der Ausgleichsmandate hatte das Verfassungsgericht moniert. (dpa/taz)