in kürze BGH ZU SCHROTTIMMOBILIEN : Schneller klagen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von gestern genießen Käufer von Schrottimmobilien einen höheren Verbraucherschutz. Wer von einem Vermittler an der Haustür über den Wert einer Immobilie falsch aufgeklärt wurde, kann die Bank wegen arglistiger Täuschung verklagen.
Az. BGH XI ZR 6/04 (AP)