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Schneeblauer Montag - kein Lohn

■ Gemein: Wer im Schnee festsitzt, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung / Schneechaos behindert den Anfang der Arbeitswoche / Lange Gesichter bei zwangsgetrennten Liebespaaren

Frankfurt (ap) - „Irgendwann kommt auch der Frühling. Ob schon in diesem Jahr, das kann niemand wissen“, sagte der Klimaexperte von Deutschen Wetterdienst in Offenbach am Montag. Nach der Schneekatastrophe in den Alpen droht eine Hochwasserflut. Die Meteorologen sagen für heute und Mittwoch Tauwetter, heftige Regenfälle und Schneeschmelze voraus: „Der Boden ist schon sehr naß und kann praktisch nichts mehr aufnehmen“, berichtete ein Meteorologe und riet allen Campingwagenbesitzern, ihre Fahrzeuge auf höherliegende Plätze zu stellen, und den Hausfrauen, die Keller zu räumen. Schon am Montag erreichte das Hochwasser an der Leine und der Aller in Niedersachsen seinen Höhepunkt. Vom Rhein meldete die Wasser– und Schiffahrtsdirektion Südwest in Mainz steigende Pegel. Zwischen Worms und Oberwinter mußten die ersten Einschränkungen für die Schiffahrt verfügt werden: Die Wasserschutzpolizei forderte die Schiffseigner auf, nur noch in der Strommitte zu fahren und die Geschwindigkeit zu drosseln, um Schaden an der Uferbefestigung zu vermeiden. Während in den Höhenlagen von Hunsrück und Westerwald Schneeglätte den Verkehr beeinträchtigte, führten die Niederschläge im Moseltal zu Hochwassergefahr. Zwei Fähren bei Koblenz mußten ihren Betrieb einstellen. Die Schiffahrt auf dem Neckar blieb bis auf weiteres eingestellt. Das bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft meldete für die Gebiete entlang der Aisch, der fränkischen Saale und der Pegnitz stark erhöhte Wasserpegel. In den eingeschneiten Bergorten im Vorarlberg waren unterdessen noch immer Tausende von Urlaubern eingeschlossen. Im Alpenvorland und dem Allgäu gab es erneut starke Schneefälle, Lawinengefahr und Behinderungen durch Schneematsch. Zahlreiche Straßen waren gesperrt. Lediglich die bayerischen Autobahnen in Richtung Süden waren schnee– und eisfrei. Eine Neuschneedecke von bis zu 40 Zentimetern sorgte in der nördlichen Oberpfalz und im Großraum Bayreuth für starke Verkehrsbehinderungen. Arbeitnehmer, die derzeit in den Wintersportorten eingeschneit sind und deshalb nicht rechtzeitig ihren Dienst wieder antreten können, haben für diese Fehlzeit keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt. Der Arbeitsrechtsexperte bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Wisskirchen, sagte, das Bundesarbeitsgericht habe in zwei Urteilen gegen Lohnfortzahlung wegen witterungsbedingter Verspätungen entschieden. Er berief sich dabei auf zwei Entscheidungen der Kasseler Richter vom 8. September 1982 (Aktenzeichen: 5 AZR283/80)und 8. Dezember 1983.

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