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Schnauze halten

München (dpa) – Deutsche Rechtsprechung: Hunde dürfen am Tag eine halbe Stunde lang bellen, nachts müssen sie die Schnauze halten. Richter können den Besuch in der Hundeschule anordnen, wenn das Tier die Nachbarn nervt. Stromernde Katzen haben es besser: Nachbarn müssen kurze Besuche selbst dann dulden, wenn sich im Garten eine Vogeltränke befindet. Der Nachbarkatze darf aber durch freilaufende Hunde die Visite verleidet werden.

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