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Schmerzmittel eingeschränkt

Berlin (ap) - Wegen des Risikos gefährlicher Nebenwirkungen hat das Bundesgesundheitsamt in Berlin die Anwendung von 104 Schmerzmitteln drastisch eingeschränkt, die als einzigen Wirkstoff Metamizol enthalten. In einem am Donnerstag veröffentlichten Bescheid heißt es, von März 1987 an dürften 41 pharmazeutische Unternehmen ihre Produkte nur noch zur Anwendung in Spezialfällen wie bei akuten starken Schmerzen, bei Koliken oder Tumorschmerzen sowie bei anders nicht bekämpfbarem hohem Fieber vertreiben. In den Gebrauchsinformationen sei künftig darauf hinzuweisen, daß der Arzt bei Injizierung eines solchen Präparates auf die Behandlung eines möglichen Schocks beim Patienten vorbereitet sein müsse. Auch schwere Blutzellschädigung gehöre zu den Risiken der Präparate. Darüber hinaus erwägt das Bundesgesundheitsamt den Widerruf der Zulassung von Arzneimitteln, die Metamizol als Bestandteil enthalten.

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