Schleswig-Holstein: Klage gegen AfD-Vorstand gescheitert
Das Landgericht Kiel hat eine Klage über die Rechtmäßigkeit der Wahl des AfD-Landesvorstands abgewiesen. Eine Klage sei derzeit nicht zulässig, verkündete die vorsitzende Richterin der Zivilkammer. Zunächst müsse das schiedsgerichtliche Verfahren durchlaufen werden. Vertreter des beklagten Landesvorstands und auch der Kläger – Ex-Landeschef Thomas Thomsen – waren bei der Verkündung nicht anwesend. Es gibt laut Kammer derzeit keine Hinweise darauf, dass das Schiedsgericht eine Entscheidung über Gebühr verzögere. (dpa)
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