Schlechte Bezahlung für Leiharbeiter: Lohndumper sollen nachzahlen
Unionspolitiker wollen Lohndumper vor Nachzahlungen an ihre Angestellten bewahren. Doch das Arbeitsministerium hält davon nichts.
BERLIN taz | Schlappe für den CDU-Wirtschaftsflügel: Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat es in einer Verhandlungsrunde am Montagabend weiterhin abgelehnt, Firmen, die Lohndumping-Tarifverträge der Leiharbeitsgewerkschaft CGZP angewendet haben, vor Nachzahlungen von Lohn- und Sozialkassenbeiträgen zu schützen.
Einige CDU-Abgeordnete, darunter Michael Fuchs und Joachim Pfeiffer, hatten für die Betriebe, "Vertrauensschutz" gefordert, um sie vor den Nachzahlungen zu bewahren. So sollten massenhaften Insolvenzen abgewendet werden, argumentieren die Parlamentarier. "Wir sehen keine Anzeichen für eine Pleitewelle bei Leiharbeitsfirmen. Zudem ist die Rechtslage relativ eindeutig", sagte dazu jedoch Jens Flosdorff, Sprecher des BMAS, zur taz.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im Dezember 2010 die CGZP für tarifunfähig erklärt. Die Gewerkschaft hatte Tarifverträge mit Stundenlöhnen von teilweise unter fünf Euro im Angebot. In Folge des Urteils hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) bisher über 2.100 Betriebe geprüft. Sie will so ausstehende Beiträge zu den Sozialkassen eintreiben.
Weil nämlich die alten CGZP-Tarifverträge nicht mehr gelten, haben die Leiharbeiter Anspruch auf die oft deutlich höheren Löhne der Stammbeschäftigten - und die Sozialkassen auf entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge. Den Kassen könnten zwei Milliarden Euro zustehen, besagen Schätzungen.
Die CDU-Parlamentarier argumentieren unter anderem, dass Leiharbeitsunternehmen oder Entleihbetriebe durch die Nachforderungen unvorbereitet in die Pleite getrieben würden. Allerdings hat die DRV bei den über 2.100 Prüfungen gerade einmal 64 Insolvenzfälle ausgemacht. "Diese Anzahl ist nicht auffällig. Sie liegt sogar noch unter dem Schnitt der normalen Anzahl von Insolvenzfällen", so Flosdorff. Zudem seien einige Insolvenzen bereits vor der Prüfung durch die DRV beantragt worden. Im BMAS befürwortet man deswegen, dass die Rentenversicherung mit ihren Prüfungen fortfährt. "In Härtefällen gibt es die Möglichkeit einer Stundung", sagte Flosdorff.
Wirtschaftsflügel fordert Amnestie
Das Bundesarbeitsgericht will noch im Februar in einem sogenannten Beschlussverfahren feststellen, ob die Tarifunfähigkeit der CGZP bereits seit 2003, dem Jahr, in dem sie den ersten Tarifvertrag abschloss, bestand. Das aber, so sagen etliche Juristen, sei nur noch eine Formsache. Zwar hatte das BAG in seinem Urteil vom Dezember 2010 aus formalen Gründen der CGZP die Tariffähigkeit nur für die Gegenwart abgesprochen.
Doch die Gründe, die die obersten Arbeitsrichter dafür in Erfurt anführten, lagen auch schon in der Vergangenheit vor. Auch ein Gerichtssprecher unterstrich damals, dass die CGZP von Anfang an an einem Geburtsfehler gelitten habe, somit auch in der Vergangenheit keine Tarifverträge abschließen durfte. Einige Arbeitsgerichte sprechen Leiharbeitern deswegen seit dem BAG-Urteil Lohnnachzahlungen zu.
Als letzten Rettungsanker haben die CDUler die Forderung nach einem neuen Gesetz ins Spiel gebracht, um Leiharbeitsfirmen und Entleiher vor Nachforderungen zu bewahren. Doch ob solch eine Sonderregelung für eine ausgesuchte Gruppe von Betrieben vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist zweifelhaft. Unklar ist auch noch, ob sich die CDU-Fraktion das Vorhaben zu eigen machen wird. Das BMAS teilte derweil mit, die Gespräche mit den CDU-Parlamentarieren würden fortgesetzt. Man warte jetzt auf die Beschlussfassung des Bundesarbeitsgerichts.
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