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Schlappe für Späth

Ulm (ap) - Der baden-württembergische Ministerpräsident Späth hat mit seinem Plan, die ab 1.4. tariflich vereinbarte einstündige Verkürzung der Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst in Form einer um zehn Minuten verlängerten Mittagspause umzusetzen, vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Arbeitsgericht Ulm entschied, die Landesregierung hätte vor Verabschiedung der Mittagspausenregelung die Zustimmung der Personalräte einholen müssen.