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SchlachtabfälleGrünes Licht für buntes Fleisch

Um Fleischskandale zu verhindern, wollen die Verbraucherschutzminister der Länder Schlachtabfälle besser kennzeichnen. Umweltschützer sehen das skeptisch.

Darf ohne Einfärbung bleiben: Frisches Rindfleisch Bild: dpa

BADEN-BADEN dpa/ap/taz Schlachtabfälle sollen in Deutschland künftig eingefärbt werden. Damit wollen die Verbraucherschutzminister den Handel mit für Menschen ungenießbarem Fleisch unterbinden. Die Ressortchefs von Bund und Ländern einigten sich am Freitag in Baden-Baden auf eine Kennzeichnungspflicht und forderten die Bundesregierung auf, bei der Europäischen Union auf eine EU-Verordnung zu dringen. Sollte dies nicht durchsetzbar sein, sei ein nationaler Alleingang notwendig. Man könne das nicht zum Verzehr zugelassene Fleisch einfärben oder auch durch Geruchsstoffe kennzeichnen, hieß es nach der Konferenz.

Veterinäre begrüßten diesen Schritt. Das Einfärben könne den Kampf gegen Gammelfleisch verbessern, sagte der Präsident des Bundesverbands der beamteten Tierärzte, Heinrich Stöppler, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Den Weg zurück in den Lebensmittelkreislauf müssen wir nachhaltig blockieren." Damit würden kriminelle Kanäle verschlossen.

Kritik kam hingegen von Umwelt- und Verbraucherschützern. "Das ist wieder eine Symbolpolitik, die dem Verbraucher nichts nützt", sagte Foodwatch-Chef Thilo Bode im NDR. Eine Pflicht zur Einfärbung der Abfälle müsste europaweit gelten. Ansonsten könnte man altes Fleisch aus Deutschland exportieren, im Ausland umdeklarieren und wiedereinführen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte die geplante Regelung als unzureichend. Die Einfärbung von Fleischabfällen sei zwar zu begrüßen, reiche aber nicht aus, erklärte die Organisation in Berlin. Ursache der Gammelfleischaffären seien Überproduktion, Preisdruck in der Lebensmittelbranche und falsch verteilte Subventionen.

Die Verbraucherschutzminister einigten sich auf ihrer Konferenz zudem auf schärfere Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung. Über das geplante Widerspruchsrecht hinaus sollten nach Überzeugung der Minister telefonisch geschlossene Verträge erst dann rechtskräftig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt.

Im Kampf gegen Sicherheitsprobleme mit Spielwaren aus China dringen die Minister auf eine europaweite Kennzeichnung, die nicht unter den Standard des deutschen GS-Siegels zurückfallen dürfe. Dieses wird von einer unabhängigen Prüfstelle vergeben.

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