in kürze FRISTLOSE KÜNDIGUNG : Schimmel kein Grund
Bei Schimmelbefall muss ein Mieter vor der fristlosen Kündigung dem Vermieter die Chance zur Beseitigung geben. Das Landgericht München gab einem Vermieter Recht, der sich gegen die fristlose Kündigung wehrte, nachdem er sofort eine Firma mit der Entfernung des Schimmels beauftragt hatte. (Az. 15 S 18228/03) (ap)