Schildchen vor Gericht

POLIZEI Im November erster Prozess zur umstrittenen Kennzeichnungspflicht

Der Streit über Namens- und Nummernschilder für Polizisten beschäftigt jetzt die Justiz: Am 16. November verhandelt das Verwaltungsgericht über eine Klage des Gesamtpersonalrats der Polizei. Der will erreichen, dass die jetzige Regelung als unwirksam vom Tisch kommt.

Der Kompromiss zum Tragen der Schilder sei ohne Beteiligung des Gesamtpersonalrates von einer Einigungsstelle geschlossen worden, sagte dessen Vorsitzender Karl-Heinz Dropmann am Dienstag. Das sei nicht hinnehmbar. Bereits zuvor hatte das Gremium die Kennzeichnung abgelehnt – zum Schutz der Kollegen und weil sie in die informationelle Selbstbestimmung eingreife.

Seit Juli mit Schild

Berlin hat nach jahrelangem Streit als erstes Bundesland Polizisten verpflichtet, Schilder mit Namen oder Dienstnummer zu tragen. Seit Juli sind die ersten Polizisten mit den neuen Schildern im Dienst. Zuvor konnten Polizisten bereits freiwillig ihren Namen an der Uniform tragen. Der Bund lehnt eine individuelle Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizisten ab.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und der jetzt pensionierte Polizeipräsident Dieter Glietsch hatten sich für die Kennzeichnung stark gemacht. Ihre Begründung: Mit der individuellen Kennzeichnung werde die Polizei noch bürgernäher.

Die Einigungsstelle aus Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmern unter Vorsitz eines Richters hatte sich auf den Kompromiss geeinigt, dass die Beamten zwischen einer fünfstelligen Nummer und dem Namen wählen können. Gewerkschaften und viele Polizisten lehnen aber beides ab. Laut Gesamtpersonalratschef Dropmann reicht eine Geschäftsanweisung für das Tragen der Schilder nicht aus.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will klagen. Derzeit werden vier Fälle vorbereitet, so deren Justiziar Joachim Tetzner. Diese Kollegen hatten nach seinen Angaben beim Polizeipräsidenten Widerspruch gegen die Kennzeichnung eingelegt und ablehnende Antworten bekommen. Die Klagen könnten beim Verwaltungsgericht Ende November eingereicht werden. Zunächst solle aber das Verfahren des Gesamtpersonalrates abgewartet werden.

Die Gewerkschaft sei nicht grundsätzlich gegen die Kennzeichnung, jedoch gegen den Zwang, sagte Tetzner. Polizisten sollten selbst entscheiden können, ob und wann sie das Schild von der Uniform abnehmen. Denn Beamte müssten damit rechnen, dass sie oder ihre Familien bedroht werden. Auch die kleinere Deutsche Polizeigewerkschaft hatte Klagen angekündigt.

Die Schilder werden an der Brusttasche der Uniform befestigt. Die Behörde hatte betont, mit der Wahlmöglichkeit zwischen Name und Nummer werde bereits Rücksicht auf Beamte genommen, die eine Gefährdung durch die Namenskennzeichnung befürchteten.

Die Bundesregierung hatte im August darauf hingewiesen, dass Bundespolizisten schon jetzt auf Nachfrage Name und Dienststelle nennen müssten. (dpa)