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Scheinselbständige kein Fall für Karlsruhe

Karlsruhe (rtr) – Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die neuen gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbständigkeit aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kläger müßten zuerst das gesetzlich vorgesehene Melde- und Prüfverfahren abwarten und dann, wenn nötig, gegen die Einstufung vor den Sozialgerichten vorgehen, hieß es in den gestern veröffentlichten Beschlüssen. Die Verfassungsbeschwerden hatten ein Anwalt aus Sachsen und eine Gruppe von Informatik-Systemberatern erhoben.

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