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Archiv-Artikel

Scheidung auf griechisch

KARLSRUHE dpa/taz ■ Ein kurioser Rechtsstreit um eine ungültige griechische Ehe hat für einen Rechtsanwalt beträchtliche finanzielle Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof verurteilte ihn zu einem Schadenersatz von mehr als 80.000 Euro. Er hatte seinen Mandanten im Scheidungsprozess nicht darauf hingewiesen, dass dessen 1962 vor einem griechisch-orthodoxen Geistlichen geschlossene Ehe nach deutschem Recht gar nicht gültig war. Bei der Scheidung war der Mann zur Zahlung von Unterhalt verurteilt worden. Das Geld bekommt er nun seinem Anwalt zurück.