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■ Am RandeScheidung: Besuch bei Kind nicht absetzbar

München (AFP) – Geschiedene Eltern können die Kosten für Kontakte zu Kindern, die beim früheren Partner leben, nicht mehr steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof veröffentlichte gestern ein Urteil, wonach den betroffenen Eltern aufgrund der Verfassung kein besonderer Freibetrag für die „Kontaktpflege“-Aufwendungen eingeräumt wird. Laut Urteil sind solche Kosten durch Kinderfreibetrag und Kindergeld abgegolten. (Az III R 208/94)

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