■ Am Rande: Scheidung: Besuch bei Kind nicht absetzbar
München (AFP) – Geschiedene Eltern können die Kosten für Kontakte zu Kindern, die beim früheren Partner leben, nicht mehr steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof veröffentlichte gestern ein Urteil, wonach den betroffenen Eltern aufgrund der Verfassung kein besonderer Freibetrag für die „Kontaktpflege“-Aufwendungen eingeräumt wird. Laut Urteil sind solche Kosten durch Kinderfreibetrag und Kindergeld abgegolten. (Az III R 208/94)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen