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Schadensersatz bei Datenpfusch

■ Senat beschließt Änderung des Datenschutzgesetzes / Datenschutzbeauftragter begrüßt die Änderung, sieht aber noch Lücken

Justizsenator Hennig Scherf strahlte: Endlich einmal sei eine Gesetzesänderung im Senat vorbereitet und beschlossen worden, ohne daß sie schon vorher in der Öffentlichkeit breitgetreten wurde. Ein bißchen Heimlichtuerei in der sonst oft so mitteilungsfreudigen Verwaltung, und das gerade bei diesem Thema: Denn was Scherf gestern als Beschluß des Senats verkündete, ist die Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes.

Vor allem zwei Punkte hob der Senator hervor: In Zukunft wird der Bremer Datenschutzbeauftragte ein Rederecht in der Bürgerschaft haben, wen er seinen jährlichen Bericht vorstellt. Und was noch wichtiger ist: Nach der Änderung des Gesetzes soll es bei Verstößen gegen den Datenschutz einen Anspruch des Bürgers auf Schadensersatz geben, und zwar „verschuldensunabhängig“. Das heißt, der oder die einzelne muß nicht nachweisen, daß die Behörde vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, wenn Daten ohne Erlaubnis weitergegeben wurden. Für materiellen oder immateriellen Schaden wie Rufschädigung kann der Bürger dann vom Land Bremen bis zu 250.000 Mark an Schadensersatz fordern.

Auch Bremens Datenschutzbeauftragter, Stefan Walz, ist mit der Gesetzesänderung grundsätzlich zufrieden. Der wichtigste Punkt für den obersten Datenschützer Bremens ist die Abschaffung der „Staatswohlklausel“: Bisher nämlich kann auch dem Datenschutzbeauftragten von dem zuständigen Senator Akteneinsicht verwehrt werden, wenn „Sicherheitsbereiche des Bundes oder des Landes“ bedroht sind. Nach der neuen Regelung sollen die Akten mit geschwärzten Namen zugänglich sein. Wichtig ist für Walz in dem neuen Gesetz auch eine Regelung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Senat an die Bürgerschaft.

Aber der Datenschützer hat auch noch eine Liste von Wünschen offen. „Bisher kann die Behörde entscheiden, ob sie einem Bürger eine Auskunft erteilt oder ihm Akteneinsicht gewährt. Ich will, daß diese Wahlmöglichkeit beim Bürger liegt.“ Walz will durchsetzen, daß Behörden bei Privatisierungen und der Weitergabe von Daten an Privatfirmen eine Benachrichtigungspflicht haben. Schließlich wünscht sich Walz noch eine Aufwertung seines Amtes: Die Entscheidung darüber, ob MitarbeiterInnen des Datenschutzbeauftragten bei Gerichtsprozessen aussagen dürfen oder nicht soll nach seiner Meinung beim Datenschützer und nicht bei den jetzt zuständigen Senatoren liegen. bpo

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