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Schadenersatz für nackte Marlene

MÜNCHEN dpa ■ Auch nach dem Tod von Prominenten dürfen Nacktfotos von ihnen nicht einfach in den Medien veröffentlicht werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Freitag entschieden. Wegen der Veröffentlichung von Nacktfotos der Schauspielerin Marlene Dietrich im Nachrichtenmagazin Focus und in der Welt im August 2001 verurteilte der 21. OLG-Zivilsenat die beiden Verlage zu Schadenersatz. Sie müssen an Marlene Dietrichs Tochter und Erbin Maria Riva jeweils 5.000 Euro zahlen. Die Schauspielerin habe sich zu Lebzeiten nie unbekleidet in der Öffentlichkeit gezeigt, die Veröffentlichung der Fotos sei deshalb ein unzulässiger Eingriff in ihr „postmortales Persönlichkeitsrecht“.

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