: Saga-Akten müssen geschwärzt werden
Rückendeckung für Saga, Sprinkenhof AG und Senat. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hans-Hermann Schrader bestätigte gestern deren Auffassung, daß Vermietungsakten über stadteigene Wohnungen zunächst nur in anonymisierter Form dem Saga-Untersuchungsausschuß der Bürgerschaft übergeben werden dürfen.
Schrader widersprach damit der Rechtsauffassung der drei Oppositionsparteien, die die sofortige Herausgabe der Mieternamen gestern abend mit einem Antrag auf richterliche Beschlagnahme durchsetzen wollten (die Sitzung dauerte bei Redaktionsschluß an).
Der Datenschutzbeauftragte geht davon aus, daß die Namen einzelner Mieter erst preisgegeben werden dürfen, wenn sich aus den übrigen Unterlagen „Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder Mißstände ergeben“. Auch eine richterliche Beschlagnahme könne dem nicht entgegenstehen. Im Gegenteil. Das Amtsgericht dürfe die Akten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst nur geschwärzt an den Untersuchungsausschuß weitergeben.
Schrader beruft sich auf eine Entscheidung, die das des oberste deutsche Gericht im Zusammenhang mit dem Neue-Heimat-Untersuchungsausschuß getroffen hatte. Damals hätten Amts- und Landgericht entschieden, daß die Akten ungeschwärzt weitergegeben werden müssen. Diese Entscheidung wurde aber nach dem Urteil des Verfassungsgerichts revidiert.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuß soll unter anderem klären, ob Saga und Sprinkenhof AG bei der Vergabe von stadteigenen Wohnungen eigene Mitarbeiter oder SPD-Mitglieder begünstigt haben. uex
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