: Sachleistung kürzt Taschengeld
betr.: „Abschieben jetzt familienfreundlicher“, taz vom 24. 10. 08
Es ist zwar korrekt, dass nach Bundesgesetz jedes Bundesland eine sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) vorhalten muss, allerdings ist diese für Asylbewerber gedacht, die erst kürzlich einen Asylantrag gestellt haben. Gerade diese Gruppe von Menschen benötigt nach ihrer Ankunft erst einmal eine Zwischenunterkunft und auch Verpflegung, bis sie sich einigermaßen zurechtfinden. Trotzdem muss auch ich die Art der Unterkunft sowie der Verpflegung kritisieren. Darüber hinaus wird die EAE Motardstraße auf Grund freier Kapazitäten als „normales Flüchtlingswohnheim“ mit der Möglichkeit, Sachleistungen auszugeben, verwendet. In dieser Funktion werden dort insbesondere Personen untergebracht, die bei ihrer Abschiebung nach Meinung der Behörden nicht ausreichend mitarbeiten. Nur für diese Gruppe sollen weitere „familienfreundliche“ Plätze unter Sachleistungsbezug geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage, es werde keine weitere EAE eingerichtet, völlig sinnlos.
Weiterhin zitierten Sie einen Sprecher des Bündnisses gegen Lager, welcher behauptete, dass den Bewohnern 40 Euro Bargeld zustehen würden. Dies ist nicht korrekt, da in der Regel der Unterbringung in der Sachleistungseinrichtung Motardstraße eine Leistungskürzung nach §1a AsylbLG vorausgeht, in Zuge derer zunächst das Taschengeld gekürzt wird. Somit können sich die Bewohner des Heims in der Regel nicht einmal mehr Fahrkarten kaufen, um das Industriegebiet zu verlassen. CHRISTIAN PIKO Arbeitskreis Asyl der Katholischen Studierendengemeinde Berlin