■ STICHWORT: WOHNEN: Wohnung kaufen... oder Mieter bleiben?
Wohnung kaufen... oder Mieter bleiben?
Gerade Wohnungssuchende werden angesichts der hohen Mieten bei Neuabschluß eines Mietvertrages vor der Frage stehen, ob für den Mietpreis nicht auch Eigentum erworben werden kann. Wenn nicht ein Haus, so doch wenigstens eine Eigentumswohnung. Keine Frage, im Einzelfall kann es sinnvoll sein. Aber Vorsicht ist geboten, denn unter Umständen können sich Mieter mehr Probleme und finanzielle Risiken einkaufen als vom Halse schaffen. Das Leben in Eigentümergemeinschaften ist keinesfalls konfliktfrei. Zudem muß jeder Eigentümer wissen, daß die frisch erworbene, aber vermietete Wohnung nicht ohne weiteres bezogen werden kann. Gerade bei in Eigentum umgewandelten Wohnungen existiert ein besonderer Kündigungsschutz, der im übrigen den Mieterorganisationen eher zu dürftig denn zu restriktiv ist.
Ob im Einzelfall der Erwerb von Eigentum sinnvoll ist, hängt vor allem von den finanziellen Belastungen ab. Aber auch die Rechtskonstruktion ist von Bedeutung. Vorsicht vor Bruchteilsgemeinschaften, sonstigen BGB-Gesellschaftverträgen und »Keller«-Eigentum. Die individuelle Flexibilität ist teilweise erheblich eingeschränkt. Aber auch beim Erwerb normaler Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz gibt es Eigentum nicht zum Nulltarif.
Zur finanziellen Belastung zählen zunächst natürlich der Kaufpreis, hinzu kommen die Erwerbskosten (Notar- und Gerichtskosten in Höhe von 1,5% des Kaufpreises) und die Grunderwerbssteuer (2% des Kaufpreises). Wer sein trautes Heim über einen Makler erhält, muß zumindest in Berlin auch die volle Courtage zahlen. Die Finanzierungsangebote (Effektzinshöhe, Laufzeit, Auszahlungsmodus, etc.) von Kreditinstituten sollten sorgfältigst verglichen werden. Im übrigen sollte man sich vorher über die durchschnittlichen Bewirtschaftungskosten des Objektes informieren. Zusätzliche Kosten entstehen für die Verwaltung, öffentliche Abgaben wie Anliegerbeiträge, Reparaturkosten und die Instandhaltungsrücklage. Die folgenden sechs Risiken sollten vor Erwerb überdacht werden: Bei Altbauten vor allem in den neuen Ländern und Ost- Berlin sind unkalkulierbare Mängelbeseitigungskosten möglich. Im Zweifel sollte ein Bausachverständiger einbezogen werden. Kostenanteile von nichtzahlenden Miteigentümern müssen zunächst übernommen werden. Instandsetzungsmaßnahmen können mit der Mehrzahl der Wohnungseigentümer beschlossen werden, gezahlt werden muß aber von jedem Eigentümer. Kein Veto. Bei Modernisierungen hingegen haben die Miteigentümer dieses Einspruchsrecht, die Maßnahmen können blockiert werden. Bei Rückstand in der »Gemeinschaftskasse« kann im schlimmsten Fall Zwangsversteigerung drohen.Reiner Wild
Berlin Mieterverein e.V.
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